Rund um Bello und Co: Hundekot, Leinenpflicht und Hundesteuer

Tütenspender und Mülleimer in einem gibt es an einigen Stellen in Witten. | Foto: Wa-Archiv/AMi
  • Tütenspender und Mülleimer in einem gibt es an einigen Stellen in Witten.
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Rund 6 000 Hunde sind in Witten gemeldet. Sie erhöhen aber auch die Wahrscheinlichkeit, als Spaziergänger eine braune Tretmine zu erwischen oder sich vor einem nicht angeleinten Hund zu erschrecken. „Beides muss ja nicht sein“, sagt Burkhard Overkamp vom städtischen Ordnungsamt.

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Verunreinigungen sollten also aus dreierlei Gründen sofort beseitigt werden: Im Interesse der Schuhe, der Nase und des Geldbeutels. Wer die Haufen nicht entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches gilt übrigens auch bei Missachtung der Leinenpflicht. Überall dort, wo Spaziergänger Ruhe, Erholung und Entspannung suchen, müssen Wittener Hunde an der Leine gehen: In städtischen Grünanlagen, in Parks und auf Friedhöfen gilt die Leinenpflicht.

Leinenpflicht

Kinder und ältere Leute, aber auch Radfahrer, Jogger und Menschen, die unsicher auf Hunde reagieren, fühlen sich häufig durch frei herumlaufende Hunde geängstigt. Weil auch überschwengliche Sympathiebekundungen des Vierbeiners auf andere bedrohlich wirken können, spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gut erzogenen und in der Regel gehorsamen Hund handelt. In diesem Sinne sind zudem nach dem Landeshundegesetz NRW große Hunde außerhalb der eigenen vier Wände innerhalb bebauter Ortsteile angeleint zu führen. Außerdem müssen bissige Hunde selbstverständlich einen Maulkorb tragen. Gleiches gilt für den Gang an der Leine: Geht der Hund „bei Fuß“, können Herrchen oder Frauchen ihren Vierbeiner bequem um Kinderspielplätze, Sandkästen, Liege­wiesen und Sportflächen herumführen und zudem entscheiden, wo sich der Hund hinhocken darf, wenn er muss.
Die seit diesem Jahr geltende neue einmalige Gebühr für große Hunde war übrigens eine Entscheidung des Landes, Witten muss sie schlicht umsetzen.

Weitere Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter der Rufnummer 581-3222.

Hundesteuer im Städtevergleich

Hundesteuer ist nicht gleich Hundesteuer. Je nachdem, wo man wohnt, zahlt man ganz unterschiedliche Beträge im Jahr. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat sich einmal die Steuersätze des Jahres 2015 angeschaut und verglichen.
In Hagen zum Beispiel kos­tet der erste Hund 180  Euro, bei zwei Hunden zahlt man 210 Euro je Hund, ab dem dritten Hund sind es 240  Euro. Damit führt Hagen in diesem Jahr die Tabelle als Stadt mit der höchsten Hundesteuer an. In der Liste der teuersten Städte teilen sich Wuppertal und Mülheim an der Ruhr den zweiten Platz. Sie verlangen 160 Euro für den ersten Hund. Auf Platz drei landen Essen, Oberhausen und Köln mit 156 Euro.
Am anderen Ende der Tabelle rangieren drei Städte, deren Hundesteuersätze der BdSt NRW erstmals abgefragt hat: Gronau bietet Hundehaltern mit 42 Euro für den ersten, 66 Euro ab dem zweiten und 81 Euro ab dem dritten Hund die günstigste Hundesteuer. Es folgen Lemgo mit 50, 70 und 84 Euro sowie Kleve mit 54, 81 und 96 Euro.
In Witten müssen Hundehalter für ihren Vierbeiner 132 Euro im Jahr zahlen. Bei zwei Hunden erhöht sich der Betrag auf 204 Euro je Hund und bei drei Hunden auf 252  je Hund und Jahr. In Hattingen zahlen Hundehalter für den ersten Hund 120 Euro, in Bochum und Dortmund 156 Euro. In Verl dagegen zahlen Hundehalter knapp 25 Euro pro Hund und Jahr.

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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