Beerdigungen in der Corona-Zeit
Regeln für Beisetzungen in Witten gelockert
An Beerdigungen in Witten dürfen wieder mehr Personen teilnehmen. Die Höchstzahl im Freien wurde aufgehoben, die Abstandsregeln gelten weiterhin. Die Trauerhallen sind nun unter strengen Regeln wieder zugänglich.
Für die Trauerhallen wurden, abhängig von ihrer Größe, diese Zahlen festgelegt:
- Friedhof Heven, maximal 25 Trauergäste
- Friedhof Annen, maximal 23 Trauergäste
- Friedhof Stockum, maximal 27 Trauergäste
- Hauptfriedhof kleine Halle, maximal 18 Trauergäste
- Hauptfriedhof große Halle, maximal 60 Trauergäste
Die Hallen sind entsprechend bestuhlt. Mehr Trauergäste dürfen nicht in die Räume, auch nicht stehend. Die Teilnehmer müssen zudem getrennte Ein- und Ausgänge verwenden („Einbahnstraßenregelung“); Ausnahme ist hier der Friedhof Heven, wo das aus baulichen Gründen nicht möglich ist.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Gäste in den Trauerhallen einen Mund-Nasenschutz tragen, gemeinsames Singen, Darbietungen von Chören und auch Blasinstrumente sind untersagt, weil dadurch infektiöse Tröpfchen weiter verbreitet werden könnten. An den Eingängen zu den Trauerhallen sind Desinfektionsmittelspender angebracht. Alle Teilnehmener müssen sich in Listen eintragen.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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