Osterfreuer: Jetzt noch schnell anmelden
Anträge und Merkblätter stehen online bereit Witten. Das Ordnungsamt erinnert daran, dass Osterfeuer bis zum 22. Februar angemeldet werden müssen. Anträge gibt es als PDF-Download auf der städtischen Internetseite unter www.witten.de, das Merkblatt ebenfalls.
Erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind, die Größe eines Osterfeuers ist begrenzt. Der Holzhaufen darf nicht höher als drei Meter sein und sein Durchmesser sechs Meter nicht überschreiten, Sicherheitsabstände müssen strikt eingehalten werden: 100 Meter zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen oder Bundesautobahnen, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 25 Meter zu Garagen, Windschutzanlagen, Bäumen, Hecken oder Sträuchern.
Dem ausgefüllten Antrag ist ein exakter Lageplan beizufügen, verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Wer Sperrmüll, Autoreifen oder gar Problemabfälle verbrennt, begeht eine Straftat. Weitere Auskünfte erteilt Ulf Köhler vom Ordnungsamt unter Ruf 581-3223.
Autor:Florian Peters aus Witten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.