Osterfeuer jetzt schon anmelden
Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass Osterfeuer bis zum 21. Februar bei der Stadt angemeldet werden müssen. Antragsvordrucke bekommt man im Zimmer 143 des Rathauses. Unter www.witten.de kann man die Formulare auch aus dem Internet herunterladen.
Wer ein Osterfeuer plant, sollte beachten, dass die Osterfeuer schon seit 2013 nicht mehr am Karfreitag brennen dürfen: „Auf Wunsch der Kirchengemeinden wird das nicht mehr genehmigt, da der Karfreitag ein stiller Feiertag ist“, erklärt Ulf Köhler vom Ordnungsamt. Was die Veranstalter sonst noch beachten müssen, steht auf einem Merkblatt. Das Wichtigste: Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind.
Es ist nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden können: 100 Meter zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Bundesautobahnen, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und jeweils 25 Meter zu Garagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen. Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag ist deshalb auch ein genauer Lageplan mit der Feuerstelle einzureichen.
Außerdem ist die Größe des Osterfeuers begrenzt. Der Holzhaufen darf maximalmal einen Durchmesser von sechs Metern haben und nicht höher als drei Meter sein. Es darf nur unbehandeltes Holz verbrannt werden. Wer Sperrmüll oder gar Autoreifen, Farbeimer oder andere Problemabfälle verbrennt, begeht eine Straftat. Auskünfte erteilt Ulf Köhler unter Ruf 581-32 23.
Autor:Lokalkompass Witten aus Witten |
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