Osterfeuer jetzt anmelden: Frist bis 7. Februar
Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss sich allmählich sputen: Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass die Feuer spätestens bis Samstag, 7. Februar, bei der Stadt angemeldet werden müssen.
Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind. Und diese dürfen auch nicht mehr am Karfreitag brennen: „Das wird nicht genehmigt, weil der Karfreitag ein stiller Feiertag ist“, erklärt Ulf Köhler vom Ordnungsamt. Was die Veranstalter sonst noch beachten müssen, steht auf einem Merkblatt.
Veranstaltung muss für alle zugänglich sein
Das Wichtigste:
Sicherheitsabstände müssen strikt eingehalten werden: Jeweils 100 Meter zur nächsten Wohnbebauung, zu Waldflächen und Bundesautobahnen, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 25 Meter zu Garagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen.
Daher ist dem ausgefüllten Antrag ein exakter Lageplan beizufügen.
Die Größe eines Osterfeuers ist begrenzt. Der Holzhaufen darf nicht höher als drei Meter sein und sein Durchmesser sechs Meter nicht überschreiten.
Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Wer Sperrmüll, Autoreifen oder gar Problemabfälle verbrennt, begeht eine Straftat.
Weitere Auskünfte erteilt Ulf Köhler vom Ordnungsamt unter Ruf 5 81 32 23. Antragsvordrucke erhält man im Zimmer 143 des Rathauses. Sie können auch im Internet von der Stadtseite unter www.witten.de heruntergeladen werden.
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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