Corona-Krise
Neue Verordnung und aktuelle Zahlen aus dem EN-Kreis

Foto: Sikora

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es 13.875 bestätigte Corona-Fälle (Stand Donnerstag, 19. August). Die Zahl der Infektionen ist innerhalb der letzten 24 Stunden um 43 gestiegen. 254 Kreisbewohner sind aktuell infiziert, von diesen sind 88 nachweislich von einer Virusvariante betroffen. 13.252 Menschen gelten als genesen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, liegt im Kreisgebiet bei 43,8 (Vortag 34,9).

Die aktuell 254 Erkrankten wohnen in Breckerfeld (8/nachweislich mit Virusvariante 2), Ennepetal (27/9), Gevelsberg (27/8), Hattingen (59/19), Herdecke (9/4), Schwelm (16/10), Sprockhövel (13/0), Wetter (31/13) und Witten (64/23). Nach Altersgruppen verteilen sie sich wie folgt: bis 12 Jahre (45), 12 bis 17 Jahre (21), 18 bis 25 Jahre (51), 26 bis 35 Jahre (50), 36 bis 49 Jahre (44), 50 bis 65 Jahre (22), 66 bis 80 Jahre (13) und älter als 80 Jahre (8).

Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (373), Ennepetal (1.314), Gevelsberg (1.354), Hattingen (2.148), Herdecke (858), Schwelm (1.327), Sprockhövel (860), Wetter (960) und Witten (4.058).

Im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind im Ennepe-Ruhr-Kreis 369 Personen verstorben. Die Todesfälle verteilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Städte: Breckerfeld (10), Ennepetal (20), Gevelsberg (26), Hattingen (77), Herdecke (39), Schwelm (31), Sprockhövel (21), Wetter (12) und Witten (133).

Neue Verordnung setzt auf 3G-Regel

Ab Freitag, 20. August, gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine neue Corona-Schutzverordnung. Mit ihr verschwinden die seit einigen Monaten bekannten vier Inzidenzstufen mit Werten zwischen 0 und 50 ebenso wie die mit der jeweiligen Stufe verbundenen Vorgaben und Einschränkungen für verschiedenste Lebensbereiche.

Die neue Verordnung rückt stattdessen den Inzidenzwert 35 und die 3G Regel in den Fokus. Weil die 35 aktuell NRW-weit überschritten ist, gelten alle neuen Regeln bereits ab Freitag.

Während Masken in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten gleichermaßen von Geimpften, Genesenen und Getesteten getragen werden müssen, zielt die Testpflicht für diejenigen, die Veranstaltungen in Innenräumen besuchen möchten, auf Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene.

Zutritt zu diesen Veranstaltungen sowie zu Sport in Innenräumen und zur Innengastronomie, zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergung sowie zu Veranstaltungen ab 2.500 Personen im Freien haben ab Freitag nur diejenigen die ihren G-Status - geimpft, genesen, getestet - belegen können. Für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, beispielsweise in Discotheken, müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene einen negativen PCR-Test vorgelegen, ein Antigen-Schnelltest ist hier nicht ausreichend.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Diejenigen, bei denen aufgrund ihrer Alters nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie noch Schüler sind, können ihren Teststatus mit einem Schülerausweis nachweisen. Kinder, die noch nicht zur Schule gelten, sind ohne Test getesteten Personen gleichgestellt.

Alle Details zur neuen NRW Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.

Autor:

Florian Peters aus Witten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.