Corona-Krise
Neue Regelungen für Veranstaltungen - Alle Beschränkungen auf einen Blick
Das Gesundheitsamt Witten reagiert auf die aktuellen Coronafallzahlen und gibt neue Regelungen für Veranstaltungen heraus.
Private Feste aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeier, Geburtstag, Taufe, Jubiläum, etc.), die außerhalb der Wohnung und mit mehr als 50 Teilnehmern stattfinden sollen, müssen drei Tage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Weiterhin dürfen nicht mehr als 150 Personen an solchen Festen teilnehmen. Die Teilnehmerliste muss im Sinne der einfachen Rückverfolgbarkeit (§ 2a Absatz 1 CoronaSchVO) vor Ort aufgestellt und während der Veranstaltung aktualisiert werden.
Die Anzeige kann per Mail an: ordnungsabteilung@stadt-witten.de oder per Post erfolgen.
Die Anzeige muss folgende Daten enthalten:
• verantwortliche Person (Name, Vorname)
• Anschrift (verantwortliche Person)
• Telefonnummer (verantwortliche Person)
• Ort der Veranstaltung
• Art der Veranstaltung
• Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
• Teilnehmerzahl
Der Gesetzgeber hat die Städte verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen und Verstöße konsequent zu ahnden.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht oder der Pflicht zur Führung einer Teilnehmerliste werden mit einem Bußgeld von 500 Euro geahndet.
Sollten solche Feste ohne herausragenden Anlass und mit mehr als 150 Personen durchgeführt werden, wird ein Bußgeld in der Höhe von 500 Euro bis 2.500 Euro erhoben.
Die Teilnahme an einem solchen Fest mit mehr als 150 Personen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.
Autor:Florian Peters aus Witten |
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