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Hilfe für die Ukraine - Stadt beantwortet häufigste Fragen
Wo müssen sich Geflüchtete aus der Ukraine melden? Wie kann ich helfen? Was passiert mit deren Haustieren? Ganz viele Fragen stellen sich rund um die Menschen, die derzeit aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen – auch nach Witten.
Die Situation entwickelt sich noch immer sehr dynamisch, Zahlen und Empfehlungen können sich bisweilen kurzfristig ändern. Dennoch bemüht sich die Stadt Witten darum, ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Geflüchteten immer möglichst aktuelle Informationen bereitzuhalten. Die Plattformen dafür sind die Seite www.witten.de/ukrainehilfe sowie die Hotline 581 7070 (von Montag bis Donnerstag immer von 9 bis 15 Uhr besetzt, freitags von 9 bis 12 Uhr).
AsylbLG: Keine Finanzierung selbst angemieteter Wohnungen
In dieser dynamischen Lage tauchen auch immer wieder Missverständnisse auf. So kann die Stadt Witten aus rechtlichen Gründen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) keine Wohnungen finanzieren, die die Menschen selbst angemietet haben. Dies geht lediglich bei Unterkünften, die die Stadtverwaltung den Geflüchteten zur Verfügung stellt. Dafür sind primär die Gebäude in der Brauckstraße vorgesehen.
Dies sind aktuell die wichtigen Fragen und Antworten (Stand 18. März, 13 Uhr):
Ich bin in Witten bei Freunden oder Verwandten angekommen. Was muss ich jetzt tun?
- Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde unter auslaenderbehoerde@stadt-witten.de. Sie bekommen dann einen Termin.
- Benötigen Sie finanzielle Unterstützung? Dann laden Sie bitte diesen Antrag herunter und füllen Sie ihn aus, so gut Sie können.
Kann ich privat Menschen bei mir aufnehmen?
- Sie können geflüchtete Menschen aufnehmen, wenn Sie die Grundversorgung (u.a. Schlafplatz, Nahrungsmittel, Hygieneartikel) eigenständig sicherstellen. Sie sollten diese Personen längerfristig versorgen können.
Ich habe ukrainische Geflüchtete bei mir aufgenommen. Was ist jetzt zu tun?
- Holen Sie das Einverständnis Ihrer Vermieterin/Ihres Vermieters (falls vorhanden) ein.
- Bitte melden Sie die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter bei der Ausländerbehörde unter auslaenderbehoerde@stadt-witten.de.
- Wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (z.B. finanzielle Unterstützung) gestellt werden sollen, können Sie schon vorab den Antrag herunterladen und ausfüllen
Wo können Menschen aus der Ukraine zum Arzt gehen?
- Die Gemeinschaftspraxis von Herrn Dr. Meinshausen im Rathaus der Medizin in Herbede, Wittener Straße 4, behandelt kostenfrei Personen aus der Ukraine. Bitte bei der telefonischen Anmeldung angeben, dass es sich um eine Person aus der Ukraine handelt.
- Behandlung Erwachsene: Ruf 9736020
- Behandlung Kinder: Ruf 9736015
Ich habe Geflüchtete aufgenommen, die noch nicht vollständig geimpft sind. Wo ist dies möglich?
- All diejenigen, die sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, erhalten Informationen zu Impfterminen und -möglichkeiten im Ennepe-Ruhr-Kreis.
An wen kann ich mich wenden, wenn unbegleitete Minderjährige (UMAs) zu versorgen sind?
- Sie können sich telefonisch unter 02302 581-5329 oder 02302 581-5170 an die zuständigen Mitarbeiter wenden oder Ihre Anfrage per Mail an das Amtspostfach jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de beziehungsweise uma@stadt-witten.de senden.
Wohin können ukrainische Geflüchtete gehen, die niemanden kennen und nicht privat unterkommen können?
- Alle ukrainischen Geflüchteten, die nicht privat unterkommen können, können in der LEA Bochum (Landesaufnahmeeinrichtung), Gersteinring 52, 44791 Bochum, unterkommen.
Kann ich Geflüchtete selbst an der Grenze abholen?
- Die Stadt Witten rät davon ab, eigenständig an die ukrainische Grenze zu fahren und Geflüchtete nach Deutschland zu transportieren. Aktuelle Informationen zur Einreise aus der Ukraine beantwortet das Bundesinnenministerium www.bmi.bund.de oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ich kann einzelne Personen bei mir im eigenen Haushalt vorübergehend (mindestens 3 Wochen) unterbringen und biete ein freies Zimmer an.
- Die Stadt Witten freut sich über Ihre große Hilfsbereitschaft, darf aber in diesem Fall aus unterschiedlichen Gründen keine Kontakte zu Hilfesuchenden vermitteln. Sie können Ihr Angebot gerne in verschiedene Unterkunftsportale zur Ukrainehilfe stellen oder aber Kontakt zu privaten Gruppen in Witten aufnehmen, die vor Ort versuchen, Angebote und Nachfragen zusammen zu bringen.
Ich kann eine abgeschlossene Wohnung vermieten oder stelle diese für geflüchtete Menschen aus der Ukraine auch für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zur Verfügung.
Können selbst angemietete Wohnungen finanziert werden?
- Nein. Die Stadt Witten kann aus rechtlichen Gründen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) keine Wohnungen finanzieren, die die Menschen selbst angemietet haben. Dies geht lediglich bei Unterkünften, die die Stadtverwaltung den Geflüchteten zur Verfügung stellt.
Weitere Fragen beantwortet die Abteilung Unterbringung unter Ruf 581-5012, 581-5013 und 581-5092, oder per Mail an wohnen.soziales@stadt-witten.de
Ich möchte aktiv helfen oder Sachspenden anbieten
- Klicken Sie bitte das passende Formular an und senden Sie es ab – Ihr Angebot wird direkt an die richtigen Ansprechpartner vermittelt
- Formular Sachspenden
- Formular Persönliche Unterstützung
Welche Spenden werden am dringendsten benötigt?
- Alle, die helfen möchten, sollten ihren Fokus vor allem auf eine Geldspende legen. Adressaten hierfür sind die bekannten Hilfsorganisationen. Sachspenden sind nach übereinstimmender Einschätzung aktuell nicht erforderlich. Bereits angelaufene Sammelaktionen können und sollen natürlich fortgesetzt werden.
Müssen Haustiere von Geflüchteten in Quarantäne?
- Da die Ukraine als Risikogebiet für Tollwut gilt, müssen mitgebrachte Hunde, Katzen und Frettchen auf ihren Tollwutstatus getestet werden und in Quarantäne.
- Für Katzen wenden Sie sich bitte an das städtische Tierheim und geben Sie an, dass es sich um ein Tier aus der Ukraine handelt. Hier wird ein Bereich extra für diese Tiere freigezogen und zunächst werden die Tiere dort kostenlos untergebracht.
- Solange bis eine Impfung gegen diese Viruserkrankung nachgewiesen oder nachgeholt ist, dürfen sie keinerlei Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Eine Ausnahme gilt für Hunde: Sie können an einer kurzen Leine und mit großem Abstand zu anderen Lebewesen ausgeführt werden.
Die Untersuchung und die Organisation der Quarantäne erfolgt durch das Veterinäramt. Damit alles Notwendige eingeleitet werden kann, sind betroffene Tierhalter oder Paten verpflichtet, schnellstmöglich Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Auf ihrer Internetseite stellt die Kreisverwaltung ein entsprechendes Meldeformular – auch in ukrainischer Sprache – zur Verfügung.
Ansprechpartner im Schwelmer Kreishaus sind Emma Kaeder, 02336-93 2412, Dr. Bettina Buck, 02336-93 2406 und Jörg Trestik, 02336/93 2410 und E-Mail: vet.amt@en-kreis.de.
Autor:Florian Peters aus Witten |
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