Grenzen der Narrenfreiheit: Autofahren im Karneval
Wenn eine bunte Menschenschar durch die Straßen zieht und die Kneipen mit Seeräubern und Clowns überfüllt sind, dann ist Karneval. Für viele Narren ist Alkohol ein fester Bestandteil der fünften Jahreszeit. Doch bei aller guten Laune gilt: Nicht alles ist erlaubt. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) appellieren, sich nicht ans Steuer zu setzen.
Wer sich nach einer berauschenden Feier angetrunken ans Steuer setzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch sich und seine Mitmenschen. Denn: Autofahren unter Alkoholeinfluss kann tödlich enden. Im vergangenen Jahr starb nahezu jeder elfte Verkehrsteilnehmer in Deutschland an den Folgen eines alkoholbedingten Unfalls.
„Bereits kleinste Mengen Alkohol wirken sich auf das Nervensystem aus und beeinträchtigen die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu lenken“, mahnt Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D. „Die Konzentration nimmt rapide ab, die motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt und es kann zum sogenannten ‚Tunnelblick‘ kommen – die Fahrtüchtigkeit sinkt also erheblich.“ Um gar nicht erst in Versuchung zu kommen, rät die DVW allen Narren, den Zündschlüssel zu Hause zu lassen.
Die Schwere von Fahren unter Alkoholeinfluss sieht auch der Gesetzgeber. „Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol geht das Gesetz bei Vorliegen eines Fahrfehlers von einer Fahruntüchtigkeit und damit einer Straftat aus, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis führt“, so Dr. Peter Gerhardt, Präsident des B.A.D.S. „Bereits 0,5 Promille führen auch ohne Fahrfehler zu Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, Bußgelder und Fahrverbote.“ Werden beim Fahren hohe Promillewerte von 1,6 oder mehr festgestellt, erfolgt neben dem Strafverfahren auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur generellen Überprüfung der Fahreignung.
Auch jecke Radfahrer dürfen nicht betrunken fahren
Jecken und Narren, die aufs Fahrrad steigen, sind ebenfalls nicht vom Gesetz befreit. Bei Vorliegen eines Fahrfehlers begehen auch sie eine Straftat. Sind sie mit mehr als 1,6 Promille unterwegs, müssen sie Bußgelder bezahlen. Wer einen Führerschein besitzt, bekommt diesen entzogen und wird zur MPU gebeten.
Es empfiehlt sich also generell, nicht nur im Karneval, nüchtern zu fahren und bei voraussehbarem Alkoholkonsum kein Fahrzeug, sondern öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen.
Autor:Lokalkompass Witten aus Witten |
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