Gassi gehen nicht ohne Steuermarke: Hundehaltern droht Verwarnungsgeld
„Wir haben bei den Hundesteuerkontrollen gemerkt, dass viele Hunde ohne Steuermarke ausgeführt werden - und zwar selbst dann, wenn sie eine haben“, erklärt Ordnungsamtsleiter Ulrich Oertel.
Da sehr viele Hundehalter keine Marke vorzeigen konnten, und sich mit einem „Die ist zu Hause“ rechtfertigten, macht die Stadt jetzt Ernst: Die Kontrolleure werden in diesem Fall von nun an ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erheben - analog zum polizeilichen Verwarnungsgeld, wenn Führer- und Fahrzeugschein nicht mitgeführt werden.
Oertel: „Gemäß Paragraph 8 Absatz 3 der Hundesteuersatzung darf der Hundehalter Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke ausführen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den zur Kontrolle berechtigten Personen, Bedienstete der Stadt, Polizeibeamte, die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.“
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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