Warum gerade jetzt um Eingliederungshilfe bemühen? Teilhabeberatung informiert über Antragsstellung.
EUTB®: Unterstützungsleistungen für beeinträchtigte Menschen trotz Coronakrise beantragen

Auch wenn das gesellschaftliche Leben erst allmählich und vorsichtig wieder anläuft, darf die Teilhabe beeinträchtigter Menschen nicht außer Acht gelassen werden.
Denn das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe beeinträchtigter Menschen soll gefördert werden. So will es das Bundesteilhabegesetz und hält dafür viele Leistungen vor.

Gerade jetzt ist die Zeit günstig, um sich ausführlich über die Leistungen zu informieren. Die Beraterinnen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB®) für den Ennepe-Ruhr-Kreis stehen nach wie vor für Fragen und Informationen zur Verfügung. „Zwar können wir derzeit niemanden persönlich beraten, aber via Telefon, Mail oder Videokonferenz ist das gar kein Problem“, so Petra Schlicht, eine der drei Fachkräfte der Beratungsstelle.

Jeder nicht-beeinträchtigte Mensch kann sein Leben gestalten wie er es möchte. „Ich kann mir die Ausbildung aussuchen, die mir Spaß macht, kann meinen Arbeitsplatz frei wählen. Auch die eigene Wohnung oder meine Freizeitgestaltung suche ich mir aus. Dies obliegt den eigenen individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten“, sagt Petra Schlicht und gibt zu bedenken: „ Aber was, wenn ich aufgrund einer Beeinträchtigung eben nicht den Job ausüben kann, der mir gefällt. Wenn meine Wohnsituation unzureichend ist und ich keine Möglichkeit hab, mal ins Kino zu gehen und immer auf andere Menschen angewiesen bin?"

In diesen Corona-Zeiten erleben wir Alle gerade, was es heißt in seiner individuellen Freiheit eingeschränkt zu sein. Beeinträchtigten Menschen geht es häufig so, mit dem Unterschied, dass es nicht nur vorübergehend so ist.
Daher sollte auch jetzt nicht vergessen werden, dass Menschen mit Behinderung genau dasselbe Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe haben wie jede*r Andere auch. „Wir wollen die Umsetzung dieses Rechts unterstützen“, so die EUTB®- Mitarbeiterinnen.
Neben den Pflegediensten, die ein wesentlicher Bestandteil im Hilfesystem sind, gibt es zum Beispiel den Bereich der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Durch die Eingliederungshilfe sollen sie selbst entscheiden, wie sie leben wollen, welchen Beruf sie lernen wollen, welche Hobbys sie ausüben wollen. Die Nachteile, die durch eine Behinderung entstehen, sollen möglichst vermieden werden.
Dabei spielen Assistenzleistungen eine große Rolle. Da die Möglichkeiten so zahlreich und facettenreich sind, wie eben jeder einzelne Mensch, soll dies an einem fiktiven Beispiel erläutert werden:
Ein beeinträchtigter Mensch möchte eine Assistenzleistung, um regelmäßig einmal wöchentlich zum Sport gehen zu können. Dieser Mensch benötigt Unterstützung bei der Fahrt zur Sportstätte, beim Umkleiden sowie gelegentliche Handreichungen während der Sportausübung. Dafür kann man eine persönliche Assistenz im Rahmen der sozialen Teilhabe beim zuständigen Kostenträger, hier der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL), beantragen. Interessant kann diese Leistung werden, wenn man sie als Persönliches Budget im Arbeitgebermodell beansprucht. Das hieße, der Mensch mit Behinderung wird Arbeitgeber*in und stellt seine persönliche Assistenten selber ein. Er/sie bestimmt also übe die Arbeitsbedingungen, den zeitlichen Einsatz usw. Die Einsatzpläne werden selbst verfasst. Mehr Selbstbestimmung geht nicht!
Dabei gibt es natürlich Einiges zu beachten, doch sowohl die EUTB® als auch darauf spezialisierte Dienste stehen unterstützend zur Seite.
Wichtig: Die Leistungen beim Kostenträger LWL sind einkommens- und vermögensabhängig. „Doch die Grenzen haben sich zum 01.01.2020 verändert. So müssen viel weniger Betroffene Zuzahlungen leisten. Es lohnt sich, sich im Vorfeld bei uns umfangreich beraten zu lassen“, erklärt Annika Lisakowski.
Welche Unterlagen für solch einen Antrag benötigt werden und welche Hilfen für den jeweiligen Menschen passend sind, kann man mit den Beraterinnen im Vorfeld besprechen.

Das Beratungsangebot in der EUTB® ist kostenfrei.

Autor:

EUTB® Ennepe-Ruhr-Kreis aus Witten

Dortmunder Straße 13, 58455 Witten
+49 2302 421523
teilhabeberatung-enneperuhr@paritaet-nrw.org
Webseite von EUTB® Ennepe-Ruhr-Kreis
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