Corona-Krise
Corona-Impfpflicht - Kommen jetzt die Betretungsverbote?
Seit Ende Mai beschäftigen sich Mitarbeiter des Fachbereiches Gesundheit und Soziales der Kreisverwaltung mit den 669 Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber trotz gesetzlicher Vorgabe keinen Corona-Impfnachweise vorgelegt hatten. Die Impfpflicht gilt unter anderem für alle, die in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern oder Arztpraxen tätig sind.
Den Fahrplan im Zusammenhang mit der Kontrolle der Impfpflicht für rund 11.200 Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis hatte das NRW Gesundheitsministerium den Gesundheitsämtern vorgegeben. Bis Mitte März hatten die Beschäftigten Zeit, ihrem Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen vorzulegen, bis Ende März sollten die Arbeitgeber der Kreisverwaltung die Namen der Beschäftigten ohne Nachweis melden.
"Seitdem laufen unsere Recherchen und Prüfungen", berichtet Jana Ramme vom Pandemieteam. Keine einfache Aufgabe, denn es gilt in jedem Einzelfall und damit individuell zu klären, ob und gegebenenfalls warum die Beschäftigten tatsächlich ungeimpft sind.
Für die 669 Fälle macht die Kreisverwaltung aktuell folgende Rechnung auf: In 13 Fällen haben Arbeitgeber Meldungen zurückgezogen, weil Beschäftige Unterlagen nachgereicht haben, in 331 Fällen konnte das Gesundheit die Akte schließen, weil Betroffene dort Nachweise vorlegten.
"325 Fälle werden derzeit noch bearbeitet. Für die meisten gilt: Die erste Stellungnahme der Impfpflichtigen war in unseren Augen nicht ausreichend, um den Sachverhalt vollständig klären zu können. Folglich haben wir Rückfragen auf den Weg gebracht und warten ein zweites Mal auf Antworten", berichtet Ramme.
Diese größtmögliche Genauigkeit ist nach ihren Angaben vor allem deshalb erforderlich, um in denkbaren Gerichtsverfahren bestehen zu können. "Wenn wir Beschäftigen mit Betretungsverboten für ihre Arbeitsstätte quasi ihre Lebensgrundlage entziehen, muss das wasserdicht begründet sein. Ansonsten verlieren wir die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Klagen reihenweise", macht Ramme deutlich.
Mit anderen Worten: Zum Stichtag der Impfpflicht in Nordrhein-Westfalen - Mittwoch, 15. Juni, als weiterer Teil des ministeriellen Fahrplans - wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis noch kein Betretungsverbot ausgesprochen.
"Unsere Erfahrungen seit Ende März zeigen: Die vom Ministerium gesetzte Frist war einfach zu knapp, um die sehr individuell notwendigen Überprüfungen in der in unseren Augen notwendigen Form durchführen zu können", so Ramme.
Autor:Florian Peters aus Witten |
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