Stadt Witten informiert öffentlich, Postversand derzeit nicht möglich
Booster-Impfung: Warum, für wen und wo?

In Deutschland gibt es seit September die ersten Corona-Auffrischungsimpfungen. Empfohlen wird eine so genannte Booster-Impfung, weil der Schutz nach einer Corona-Grundimmunisierung „mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt“, so die Ständige Impfkommission (Stiko).

Laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat grundsätzlich jeder in Deutschland Anspruch auf eine Booster-Impfung. In der Regel ist das die dritte Impfung, die man frühestens ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung als „Auffrischung“ erhält.
Auffrischungsimpfungen erhält man insbesondere bei Haus-, Fach- und Betriebsärzten. Laut Bundesgesundheitsministerium sind alle Corona-Impfungen, die nach der Impfverordnung erfolgen, für die Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Stiko empfiehlt Impfung ab 70 Jahren

Wer keiner Risikogruppe angehört, dem empfiehlt die Gesundheitsministerkonferenz ab 60 Jahren eine Booster-Impfung, die Stiko erst ab 70 Jahren. Im höheren Alter falle die Immunantwort nach der Impfung zudem insgesamt geringer aus. Und sogenannte Impfdurchbrüche, also Erkrankungen trotz vollständiger Impfungen, könnten häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Das NRW-Gesundheitsministerium orientiert sich an der Empfehlung der Stiko.
Wie das Ministerium am 19. Oktober mitteilte, sollen alle Über-70-Jährigen in NRW auf dem Postweg Informationen zur Auffrischungsimpfung erhalten.
Eine Info per Post ist in Witten aktuell leider nicht möglich: Wegen des Hacker-Angriffs hat die Stadtverwaltung derzeit keinen Zugriff auf Einwohnerdaten, somit auch nicht auf die nötige Kombination aus Geburtsdatum und Postadresse. Deshalb die Booster-Informationen auf diesem Wege als kurze Übersicht:
Eine Auffrischungsimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna empfiehlt die Stiko frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung insbesondere diesen Personengruppen:

  • Menschen ab 70 Jahren
  • Bewohnern unter 70 Jahren in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen
  • Pflegepersonal und anderen Tätigen mit direktem Kontakt zu den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt

Auffrischung mit Biontech und Moderna

Für Menschen, die mit dem Vektor-Impfstoff von Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, gilt eine Ausnahme. Für sie wird schon früher eine Auffrischungsimpfung empfohlen, weil der Impfschutz nicht so hoch ist wie nach einer Biontech- oder Moderna-Impfung. Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wird folgenden Menschen eine Auffrischungsimpfung mit Biontech oder Moderna angeboten:

  • Astrazeneca-Geimpften sechs Monate nach der zweiten Impfung
  • Johnson-&-Johnson-Geimpften vier Wochen nach der Impfung - vorangegangen war eine entsprechende Empfehlung der Stiko

Für Genesene gilt übrigens: Weil sie gewöhnlich besonders gut gegen eine erneute Erkrankung geschützt sind, wird ihnen eine "Booster"-Impfung gewöhnlich nicht empfohlen. Nach ärztlicher Einzelfallentscheidung ist das Boostern aber auch für jüngere Menschen durchaus möglich.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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