Bethaus-Veranstaltung verschoben: Allerheiligen ist stiller Feiertag
Eine fröhliche musikalische Zeitreise in die 50er- und 60er-Jahre sollte es werden: Cornelia Brommer wollte Besuchern des Bethauses der Bergleute im Muttental „Steiger, Stahlwerk und Salinos“ nahebringen.
Doch der Teufel steckt im Detail, und unglücklicherweise hatten sich die Veranstalter nicht irgendeinen Sonntag, sondern den ersten im November ausgesucht, der bei – hoffentlich schönem Herbstwetter – versprach, Spaziergänger ins Muttental zu locken. Gegen den Spaziergang am 1. November ist nichts einzuwenden, doch unterhaltsame Veranstaltungen sind an Allerheiligen nicht erlaubt. „Diesen stillen Feiertag hatten wir bei der Planung nicht auf dem Schirm“, sagt Thomas Schmidt vom Stadtmarketing. Kurzum: Die Veranstaltung wird nun verschoben, der neue Termin steht noch nicht fest.
Mit Allerheiligen am 1. November, dem Volkstrauertag am 15. November und Totensonntag am 22. November gleich drei stille Feiertage an. Diese Tage stehen unter besonderem Schutz, der über den allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz noch weit hinausgeht.
An Allerheiligen und am Totensonntag ist laut Ordnungsamt insbesondere Folgendes bis 18 Uhr nicht erlaubt: Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen wie beispielsweise Weihnachtsbasare; sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen; Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden; der Betrieb von Spielhallen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten; musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.
Am Volkstrauertag, 15. November, sind verboten:
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 13 Uhr;
Sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden von 5 bis 13 Uhr;
der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 13 Uhr;
musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr;
alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr.
Auskünfte dazu erteilt das Ordnungsamt unter Tel. (02302) 581-3214.
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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