Parken in Witten
Ausnahmegenehmigungen für Parkzonen - Jetzt bewerben!
Ausnahmegenehmigungen (AG) für Parkzonen werden zu bestimmten Terminen im Jahr ausgegeben, und zwar immer innerhalb einer festgelegten Woche. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist dann für ein Jahr gültig.
Das sind im Jahr 2022 die Bewerbungsfristen:
- 15. bis 20. März 2022 für den Zeitraum 01.04.2022 bis 30.03.2023
- 15. bis 20. Juni 2022 für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023
- 15. bis 20. September 2022 für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023
Die Bewerbung auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt per E-Mail an buergerberatung@stadt-witten.de. Gewerbetreibende oder Anbieter ambulanter sozialer Dienste bewerben sich per E-Mail an verkehrsabteilung@stadt-witten.de.
Dabei sind die vollständigen Personendaten (Name, Vorname, Anschrift), das Kennzeichen und das Parkgebiet zu nennen. Die jeweilige Parkzone (zum Beispiel Buchstabe H) ist im Parkgebiet ausgeschildert.
Über die Vergabe der Ausnahmegenehmigung entscheidet der Eingangszeitpunkt der E-Mail in der Bürgerberatung. Bewerbungen vor dem 15. oder nach dem 20. des Monats für den jeweiligen Zeitraum werden nicht berücksichtigt.
Ausnahmegenehmigung: Gültigkeitsdauer und Kosten
Die Ausnahmegenehmigung ist für ein Jahr gültig und nicht übertragbar. Pro Person wird nur eine Ausnahmegenehmigung für ein Kraftfahrtzeug/Kennzeichen ausgestellt. Eine Umschreibung des Kennzeichens ist nur dann möglich, wenn der Inhaber ein neues Kennzeichen hat.
Die Gebühr beträgt 153 Euro und ist bei Abholung möglichst mit EC-Karte zu zahlen.
Wird die Ausnahmegenehmigung nicht mehr benötigt, können keine Gebühren erstattet werden.
Es besteht kein Anspruch nach Ablauf auf direkte Verlängerung der Ausnahmegenehmigung.
Autor:Florian Peters aus Witten |
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