Auch bei großer Hitze „Spielregeln“ beachten
Lange haben wir auf den Sommer gewartet, jetzt stöhnen alle über die Hitzewelle, die ganz Deutschland mit Macht ergriffen hat. Da findet das Leben plötzlich draußen statt: Das Freibad ist voll, Spaziergänger und Radfahrer bevölkern die Naherholungsgebiete, und natürlich wird auch gegrillt und sonnengebadet.
Die Schattenseite: „Es liegt Müll rum, es wird wild gegrillt, öffentliche Flächen werden mitunter sogar beschädigt beziehungsweise beschmiert“, sagt Lena Kücük von der städtischen Pressestelle. „Natürlich soll der Sommer Spaß machen“, so Kücük weiter. „Nur bitte innerhalb bestimmter Regeln von Sauberkeit und Sicherheit, wie sie für privates Tun auch gelten.“
Die wichtigsten Ge- und Verbote
Die Stadt Witten weist deshalb auf die wichtigsten Ge- und Verbote hin:
Das Verunreinigen/-müllen von Verkehrsflächen und (Grün-)Anlagen kostet 5 bis 35 Euro. Im Wiederholungsfall wird ein Bußgeld fällig.
„Wildes Grillen“ in freier Landschaft und auf öffentlichen Flächen ist streng verboten, Bußgeld ab 100 Euro. Für gefahrlosen Grillspaß gibt es vier Standorte.
Baden in der Ruhr, so verlockend es auch sein mag, ist ebenfalls verboten. Auch hier gibt es ein Verwarngeld, 20 Euro. Auch das lässt sich im Wiederholungsfall zum Bußgeld steigern.
„Selbst das kleinste Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro ist sicherlich besser in einen Eisbecher oder andere Vergnügungen investiert“, schmunzelt Lena Kücük.
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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