Corona im EN-Kreis
Aktuelle Zahlen - Hinweise für Reiserückkehrer
Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es 523 bestätigte Corona-Fälle (Stand Dienstag, 21. Juli, 9 Uhr), von diesen gelten 472 als genesen. Die Zahl der Infektionen ist damit innerhalb der letzten 24 Stunden um 1 gestiegen.
In den Krankenhäusern im Kreisgebiet ist derzeit 1 Patient mit Corona-Infektion stationär in Behandlung. Er wird intensivmedizinisch betreut und beatmet.
Die aktuell 37 Erkrankten wohnen in Gevelsberg (5), Hattingen (6), Herdecke (4), Schwelm (1), Sprockhövel (1), Wetter (1) und Witten (19). In Breckerfeld und Ennepetal ist derzeit niemand am Corona-Virus erkrankt. Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (13), Ennepetal (25), Gevelsberg (48), Hattingen (79), Herdecke (37), Schwelm (60), Sprockhövel (40), Wetter (41) und Witten (129).
14 Menschen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis sind mit oder an dem Corona-Virus verstorben. Sie stammen aus Ennepetal (3), Gevelsberg (3), Hattingen (2), Schwelm (2), Wetter (2) und Witten (2).
Für die bestätigten Fälle sowie für begründete Verdachtsfälle ist häusliche Quarantäne angeordnet. Insgesamt gilt diese Vorgabe für 171 Personen im Kreis.
Hinweise für Reiserückkehrer
Nach der Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen gilt: Jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Wer sich höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland auf das Corona-Virus hat testen lassen und dem Gesundheitsamt ein negatives Test-Ergebnis vorlegt, ist von der Quarantänepflicht befreit.
Auch in Deutschland können sich Reiserückkehrer bei ihrem Hausarzt noch auf das Virus testen lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Test-Ergebnisses gilt die Quarantänepflicht. Der Ennepe-Ruhr-Kreis bietet Reiserückkehrern keine Abstriche mehr an, weil die Einreiseverordnung des Landes keine Tests durch die Gesundheitsämter vorsieht und das Land eine eigene Test-Strategie angekündigt hat. Zudem sind für Abstriche bei Reiserückkehrern zuletzt zu große Kapazitäten der Mitarbeiter des Kreises und der Hilfsorganisationen gebunden worden.
Die Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen ist – neben weiteren Informationen und Verordnungen – auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachzulesen: www.mags.nrw/coronavirus. Die Liste der Risikogebiete wird auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts laufend aktualisiert.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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