Anlieger an Kosten beteiligt
Umbau der Johannisstraße Witten startet
In insgesamt zwei zeitlichen und drei räumlichen Abschnitten wird die Johannisstraße in Witten ab Mai erneuert.
Die Arbeiten am zeitlich ersten Abschnitt – die Anbindung an die Ruhrstraße und der Kreuzungsbereich mit Luther- und Bonhoefferstraße sowie Oberdorf – sollen bis Ende 2021 dauern. Der Kreuzungsbereich wird deutlich umgestaltet, um die Verkehrssicherheit der bislang teilweise unübersichtlichen Stelle zu verbessern. Die Anlieger werden an den Kosten beteiligt, die vorgeschriebene Anliegerinformation wird online durchgeführt.
Wegen des kurvigen Verlaufs ist der Kreuzungsbereich derzeit unübersichtlich und birgt damit ein Unfallrisiko. Deshalb wird der gesamte Knotenpunkt neu geordnet. Auffälligste Änderungen werden ein Mini-Kreisverkehr an der Einmündung des Oberdorf sein sowie ein größerer Gehwegbereich, der als Johannisplatz auch mehr Aufenthaltsqualität bieten soll.
Zukünftig wird die Johannisstraße nicht mehr von der Ruhrstraße beziehungsweise der Hauptstraße aus angefahren werden können. Dabei handelt es sich um eine der letzten Maßnahmen aus der Luftreinhalteplanung. Dafür wird die Johannisstraße zwischen Bonhoefferstraße und Obergasse in beiden Fahrtrichtungen für den Verkehr freigegeben. Statt der Rechtsabbiegerspur in der Ruhrstraße wird an der Stelle ein Baumbeet angelegt, außerdem wird der Gehweg erweitert.
Drei räumliche Teilbereiche
In einem ersten Schritt wird der Anschluss von Lutherstraße und Johannisstraße an die Bonhoefferstraße hergestellt, in der Folge der Kreisverkehr eingerichtet. Letzter Teil der Maßnahme ist der Einmündungsbereich in der Ruhrstraße. Dafür sind jeweils Sperrungen notwendig, die Anlieger können aber jederzeit bis an die Baustelle heranfahren.
Der zeitlich zweite Bauabschnitt mit Sanierung der Johannisstraße zwischen Ruhrstraße und Kreuzung folgt später, der Zeitpunkt steht aktuell noch nicht fest.
Die Kosten für die Maßnahmen sind umlagefähig. Das heißt, dass die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer entsprechend dem Kommunalabgabengesetz und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Witten an den Kosten beteiligt werden. Die Kosten werden zum größten Teil erst nach Abschluss des zweiten Bauabschnitts erhoben. Ausführliche Informationen unter www.witten.de/anliegerinfo.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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