offener Brief an alle Bundestagsabgeordnete
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,
ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie für die nächste Bundestagswahl in Ihrem jeweiligen Wahlkreis auf Barrierefreiheit achten, damit auch Menschen mit Behinderung an diesen demokratischen Wahlen teilnehmen können. Welche Vorkehrungen treffen Sie genau für diesen Fall. Auch bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie Sie sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Menschen mit Behinderung, die stationär in Wohnheimen der Behindertenhilfe leben, eine Wahlbenachrichtigung erhalten (die also nicht von dem die Bewohner betreuenden Personal abgefangen und evtl. vernichtet werden) und nötigenfalls zur Stimmabgabe im Wahllokal begleiten.
NB: Ein Verweis auf die Möglichkeit zur Briefwahl muss mit Verweis auf Artikel 29 Buchstabe a der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die ja seit März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, abgelehnt werden. Artikel 29 Buchstabe a BRK, im Sinne der korrigierten Schattenübersetzung des Netzwerks Artikel 3:
"Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem
i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;
ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern ermöglichen;
iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf ihren Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen."
Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich für Ihre Bemühungen im Voraus und wünsche Ihnen, so Sie sich um einen barrierefreien Wahlvorgang bemühen, für den 22. September 2013 eine erfolgreiche Wahl.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Rensinghoff
Autor:Dr. Carsten Rensinghoff aus Witten |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.