Nur noch fünf Sonntage verkaufsoffen

Die Diskussion um den Fortbestand der verkaufsoffenen Sonntage hat zuletzt immer mehr an Schärfe zugenommen. Am Donnerstag beschloss der Rat der Stadt die fünf Termine für das laufende Jahr.  Foto: Archiv
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Die Zahl gekippter verkaufsoffener Sonntage steigt, seit die Gewerkschaft ver.di als eine der Trägerorganisationen der „Allianz für den freien Sonntag“ bereits mehrere Gerichtsentscheidungen erwirkt hat, die Sonntagsöffnungen auch in Eilverfahren untersagt haben. Vor dem Hintergrund dieser bedrohlichen Ausgangslage beschloss der Rat der Stadt am Donnerstag die Termine für dieses Jahr.

Der aktuellen Rechtsprechung wurde bereits im Vorfeld Rechnung getragen. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf Wittener Stadtgebiet wurde von elf auf fünf Termine reduziert. Die Bezirke, in denen Geschäfte an den Sonntagen geöffnet werden dürfen, werden nicht mehr für den ganzen Stadtteil festgesetzt, sondern auf Bereiche im Umfeld jener Veranstaltungen begrenzt, die die Anlässe für die Geschäftsöffnung liefern.

Dreimal Innenstadt, zweimal Herbede

Wo gibt es in Witten in diesem Jahr verkaufsoffene Sonntage? Die Standortgemeinschaften und Stadtmarketing Witten GmbH haben mitgeteilt, dass in der Innenstadt anlässlich der Himmelfahrtskirmes am 28. Mai, der
Zwiebelkirmes am 3. September und des Weihnachtsmarktes am 17. Dezember die Geschäfte sonntags geöffnet werden sollen. Im Stadtteil Herbede sind sonntägliche Geschäftsöffnungen anlässlich der Kindertage am 23. April und des Oktoberfestes am 1. Oktober geplant. Im Stadtteil Annen soll erst ab dem Jahr 2018 wieder ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Frühlingsvolksfestes stattfinden.
Aus Sicht der Verwaltung erfüllen diese Veranstaltungen die von den Gerichten aufgestellten Voraussetzungen. Es handelt sich um Traditionsveranstaltungen, die an sich schon Besucher anziehen und deren öffentliche Wirkung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Dieser Auffassung schloss sich die Ratsmehrheit am Donnerstag mit dem entsprechenden Beschluss an.
Nun steigt die Spannung: Wie wird ver.di reagieren? Zu Wochenbeginn wurde bekannt, dass die Gewerkschaft auf einen aktuellen Ratsbeschluss der Stadt Duisburg zu diesem Thema mit einem dagegen gerichteten Eilantrag beim Verwaltungsgericht reagierte. Während von städtischer Seite in diesem Fall von jahrzehntealten Traditionsveranstaltungen gesprochen wird, hält ver.di laut anderen Medien die Genehmigungen für ungeprüft und pauschal.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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