Sofortprogramm ermöglicht neues Ladenlokal
Leerstand in Witten bekämpfen
Am Samstag, 2. Juli, eröffnete in der Bahnhofstraße 33 in Witten die „ZwergenZeit“. Das neue Geschäft von Angelika Bilow-Hafer bietet nachhaltige Umstandsmode, Baby- und Kindermode sowie Baby- und Kinderspielzeug. Für die Wirtschaftsförderung Witten ist das aber nicht einfach nur eine Geschäftseröffnung (die ja für sich genommen schon eine gute Nachricht ist), sondern es ist zugleich der erste sichtbare Erfolg des Sofortprogramms Innenstadt.
Im Rahmen des Verfügungsfonds Anmietung, der ein Förderbaustein des „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ des Landes NRW ist, bringt die Wirtschaftsförderung Witten die Eigentümer von Ladenlokalen und Gründungswillige zusammen, um so neue Ansiedlungen möglich zu machen. Sowohl der Eigentümer des Ladenlokales als auch die Gründerin hatten sich im Rahmen des Sofortprogrammes beworben. Ein Auswahlgremium hat die Geschäftsidee und den Standort befürwortet. Das ursprünglich leerstehende Ladenlokal in der Bahnhofstraße 33 konnte mit Unterstützung des Förderprogrammes mit der Geschäftsidee von Angelika Bilow-Hafer einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Anja Reinken, Leiterin des Amtes für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung, freut sich, dass mit der Unterstützung der Wirtschaftsförderung dieses erfolgreiche „Match“ entstanden ist.
Mit dem Förderprogramm hat die Stadt Witten die Möglichkeit, Leerstände in der Innenstadt zu reduzierten Konditionen anzumieten und anschließend neue Nutzungen auszuprobieren.
Konkret bedeutet der „Verfügungsfonds Anmietung“, dass die Stadt Witten leerstehende Ladenlokale für maximal 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete) im Rahmen der Förderbedingungen anmieten kann.
Eigentümer profitieren ebenfalls von dem Programm. Es bietet die Chance, neue Nutzer zu finden, wieder Mieteinnahmen zu generieren und zugleich die positive Entwicklung in der Wittener Innenstadt voranzutreiben.
Neue Geschäftsideen bekommen die Chance, ein bisher leerstehendes Ladenlokal mit bis zu 20 Prozent der regulären Altmiete (Kaltmiete) anzumieten. Voraussetzungen sind ein Konzept, das Passanten anlockt, und ein zukunftsorientiertes tragfähiges Geschäftsmodell mit dem Potenzial, nach Ablauf der Förderphase die Mieten zu zahlen, die am Markt üblich sind.
Bewerbungen möglich
Derzeit sind noch weitere Bewerbungen zum Förderprogramm sowohl mit leerstehenden Ladenlokalen als auch mit Geschäftsideen möglich. Dies sollte nun aber zügig passieren, da die Förderung nur bis zum 31. Dezember 2023 läuft. Alle Informationen unter witten.de/wirtschaft/sofortprogramm-innenstadt/.
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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