Kita-Gebühren: Debatte treibt wunderliche Blüten
Die Stadtverwaltung gibt sich irritiert, SPD-Fraktion und der heimische Landtagsabgeordnete Thomas Stotko nehmen Stellung und wir stellen das Thema zur Diskussion.
Laut Vorwürfen von Familienministerin Ute Schäfer und Jugendexperten Wolfgang Jörg kassiere eine Kommune wie Witten doppelt und entlaste die Eltern - anders als mit der Beitragsbefreiung fürs dritte Kindergartenjahr bezweckt - um keinen Cent.
Die Sichtweise der Stadt: „Ich bin über den Populismus und die grenzwertige Wortwahl erschüttert.Wir bestreiten nicht, dass die von der Landesregierung gewollte Entlastung in manchen Wittener Haushalten derzeit noch nicht ankommt, haben aber den Auftrag, eine neue Satzung zur Beschlussfassung vorzubereiten“, sagt der Erste Beigeordnete Frank Schweppe mit Blick auf diejenigen Wittener Familien, in denen aktuell tatsächlich ein Geschwisterkind des im dritten Kita-Jahr befreiten Kindes gebührenpflichtig wird.
„Wir sollten aber auch ehrlich darüber sprechen, warum das so ist: Die Änderung des Kinderbildungsgesetzes, Kibiz, die ja von Landtagsabgeordneten auf den Weg gebracht wurde, die die Satzungen und kommunalaufsichtlichen Probleme ihrer Gemeinden kennen sollten, ist mit den Geschwisterkindregelungen vieler Kommunen nicht vereinbar“, so Schweppe weiter.
Stellungnahme der SPD-Fraktion: Durch die Einführung der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr sind insbesondere in Städten wie Witten, die bereits über besonders familienfreundliche Beitragssat-zungen verfügen, Fragen nach der Anwendung der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder aufgekommen. Hierzu hat die SPD-Fraktion in Witten eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Sie möchte unter anderem wissen, wie hoch der Beitragsausfall in Witten ist und in welcher Höhe eine Erstattung des Landes erfolgt. Nach dem bisher vorliegenden Bescheid wird die Erstattung den Beitragsausfall deutlich übersteigen. Diese Landesmittel dürfen den Eltern nicht vorenthalten werden, sondern vollständig zu deren Gunsten als Erstattung zur Verfügung gestellt werden. Die Fraktion hat die Frage der Geschwisterkindregelung als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschuss am 10. Oktober angemeldet. Dann wird die rückwirkende Anpassung der Beitragssatzung beantragt.
Stellungnahme von Thomas Stotko: Der heimische Landtagsabgeordnete Thomas Stotko äußert sich dazu wie folgt: Mit Erleichterung nehme ich den Beschluss der SPD-Ratsfraktion auf, wonach diese in der Sitzung des Fachausschusses am 10. Oktober den Antrag stellen wird, den Eltern rückwirkend die Gelder weiterzuleiten, die das Land für diese zur Verfügung stellt. Gerade die zum 1. August rückwirkende Geltung nimmt den Eltern die Sorge, gegen ihre eigene Stadt vor Gericht klagen zu müssen. Eltern in Bielefeld und Schloss Holte-Stukenbrock klagen bereits gegen ihre Städte. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Witten auch im laufenden Jahr die Eltern entlasten kann. In Essen mit über 4 000 betroffenen Kindern ist dies möglich. Dies wird doch der Stadt Witten mit 670 Kindern auch möglich sein. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung eingeräumt, dass der Stadt Witten mindestens 748 000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Summe übersteigt den Betrag, den die Stadt von den Eltern bekommen hätte.
Autor:Lokalkompass Witten aus Witten |
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