Essen, trinken, rauchen
Keine Ausnahmen bei der Maskenpflicht in der Innenstadt Witten

In der Innenstadt herrscht uneingeschränkte Maskenpflicht. | Foto: nima
  • In der Innenstadt herrscht uneingeschränkte Maskenpflicht.
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Mal eben die Maske abnehmen, um zu essen, zu trinken oder an der Zigarette zu ziehen: Trotz Maskenpflicht war das in der Wittener Innenstadt zuletzt noch immer häufig zu sehen.

Gerade angesichts konstant hoher Inzidenzzahlen und verschärfter Corona-Regeln sind hierbei jedoch keine Ausnahmen zulässig. Das Ordnungsamt der Stadt Witten erinnert daher daran, dass es zu dieser Pflicht keine Ausnahmen gibt, und wird dies entsprechend kontrollieren.
Aktuelle Infos zur Maskenpflicht in Witten immer auch unter www.witten.de/maskenpflicht.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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