Gassi-Gehen, aber richtig! Stadt Witten informiert über Leinenpflicht

Jeder Hund fängt mal klein an, genau wie dieser oberknuffige Labrador hier. Neben den städtischen Bestimmungen beim Gassi-Gehen sollte ein Grundsatz immer bei allen Beteiligten - wie so oft im Leben - gelten: Rücksichtnahme ist Trumpf. Und eine Leine sorgt im Zweifel immer für mehr Sicherheit, für die anderen und auch für den eigenen Hund.
  • Jeder Hund fängt mal klein an, genau wie dieser oberknuffige Labrador hier. Neben den städtischen Bestimmungen beim Gassi-Gehen sollte ein Grundsatz immer bei allen Beteiligten - wie so oft im Leben - gelten: Rücksichtnahme ist Trumpf. Und eine Leine sorgt im Zweifel immer für mehr Sicherheit, für die anderen und auch für den eigenen Hund.
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Gassi-Gehen, ganz ohne Probleme und im Rahmen der Gesetze: Rund 6.000 Hunde gehören zum Stadtbild in Witten. Streitpunkte in der Öffentlichkeit sind meist braune Tretminen oder schlechte Erlebnisse mit nicht angeleinten Hunden.

Beides muss nicht sein und liegt letztlich nicht am Hund, sondern an der Verantwortung des Halters. Die Stadt informiert zur Erinnerung zum Thema Leinenpflicht, die in Witten gilt – und deren Ausnahmen.

Große Hunde (mehr als 20 Kilo oder größer als 40 cm Widerristhöhe) sind nach dem Landeshundegesetz NRW außerhalb der eigenen vier Wände innerhalb bebauter Ortsteile angeleint zu führen.
Nach dem Landesforstgesetz dürfen große und kleine Hunde (Ausnahme: gefährliche Hunde) auf Waldwegen ohne Leine laufen. Voraussetzung ist natürlich: sie hören, laufen nicht in den Wald hinein, bleiben im Einflussbereich des Halters und sind verträglich.

Überall dort, wo Spaziergänger Ruhe, Erholung und Entspannung suchen, müssen Wittener Hunde an der Leine gehen: In städtischen Grünanlagen, in Parks und auf Friedhöfen gilt die Leinenpflicht.

Kinder und ältere Leute, aber auch Radfahrer, Jogger und Menschen, die unsicher auf Hunde reagieren, fühlen sich häufig durch frei herumlaufende Hunde geängstigt. Weil auch überschwängliche Sympathiebekundungen des Vierbeiners auf Andere bedrohlich wirken können, spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gut erzogenen und in der Regel gehorsamen Hund handelt.
Weitere Fragen zum Thema „Leinenpflicht“ beantwortet das städtische Ordnungsamt unter der Rufnummer (02302) 581-3222.

Offizielle Hundewiesen – also mit Schildern ausgewiesene städtische Flächen – sind nach den LHundG NRW zu schaffen, wenn sich die Kommune für eine generelle Anleinpflicht ausgesprochen hat. So in der Stadt Dortmund geschehen.

Leine, Maulkorb, Hundewiesen

Weil es in Witten zwar eine weit gehende Leinenpflicht, aber keinen generellen Leinenzwang gibt, besteht keine Notwendigkeit eine offizielle Hundewiese zu schaffen. Denn es gibt ja Flächen, die man als Hundehalter gezielt ansteuern kann. Die so genannte Hundewiese in Herbede ist keine städtische Hundewiese, sondern eine Fläche, die das Freizeitzentrum Kemnade für Hundehalter und ihre Vierbeiner zur Verfügung stellt.

Außerdem müssen bissige Hunde selbstverständlich einen Maulkorb tragen. Diese Maßnahme schützt nicht nur, sondern setzt auch wichtige Signale: Passanten erkennen und wissen zu schätzen, dass der Hundebesitzer seine Aufsichtspflicht ernst nimmt.

Gleiches gilt für den Gang an der Leine: Geht der Hund „bei Fuß“, können Herrchen oder Frauchen ihren Vierbeiner bequem um Kinderspielplätze, Sandkästen, Liegewiesen und Sportflächen herumführen und zudem entscheiden, wo sich der Hund hinhocken darf, wenn er muss.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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