Corona-Tests in Witten
Formular für kostenlose Testungen

Die Corona-Bürger-Tests sind seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr für alle Personengruppen kostenlos. | Foto: Pixabay/Alexandra Koch
  • Die Corona-Bürger-Tests sind seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr für alle Personengruppen kostenlos.
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Seit dem 1. Juli gelten neue Regeln für Corona-Schnelltests. Wichtigste Änderung: Die Tests sind nicht mehr für alle kostenlos. Wann bekomme ich aber noch einen kostenlosen Test und wie belege ich das? Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger auch aus Witten hat das MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ein Mustererklärung entwickelt, die sie ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können.

Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass die Antragsstellenden wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg mitbringen. Dazu gehören insbesondere ein positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ein ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, oder die rote Corona-Warn-App.
Das Formular hat die Stadt Witten auf der Corona-Seite hinterlegt.

Für wen ist der Bürger-Test kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders gefährdete Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Kinder unter fünf Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft
  • Personen, die zum Zeitpunkt des Tests an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Personen, unter anderem in folgenden Einrichtungen, wohnen, behandelt werden oder diese besuchen: 
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • ambulante Hospizdienste
  • Palliativversorgung
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wer muss die Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?

Auch bei anderen Anlässen ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt, muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Autor:

Lokalkompass Witten aus Witten

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