Regelsatzerhöhung für den EN-Kreis
Empfänger von Hartz IV- und Sozialhilfe erhalten mehr Geld
Ab dem 1. Januar erhalten Empfänger von Hartz IV- und Sozialhilfe mehr Geld. Die so genannten Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich, die dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern, erhöhen sich.
Dies gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt ("Sozialhilfe"). Darüber hinaus werden - wie schon bisher - für die Mehrheit der Betroffenen Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit sie angemessen sind.
Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlagen für das Plus sind die durchschnittliche Entwicklung der Preise und Nettolöhne sowie eine entsprechende Gesetzesänderung.
Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick: Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 449 Euro (bisher 446 Euro), Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, bekommen jeweils 404 Euro (401 Euro), sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen - im SGB II Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren -, erhalten 360 Euro (357 Euro).
Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf auf 285 Euro (283 Euro), Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 311 Euro (309 Euro) und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 376 Euro (373 Euro).
Autor:Nicole Martin aus Witten |
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