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Die Maskenpflicht bleibt vorerst in Witten bestehen

In Witten begleitet der Mund-Nase-Schutz die Lockerungen für bis zu 3 Wochen

Mit einer Inzidenz, die fünf Tage in Folge unter 35 lag, sind Witten und der Ennepe-Ruhr-Kreis inzwischen in Stufe 1 der Lockerungen angekommen. Obendrein scheint die Sonne. Und am vergangenen Montag, 31. Mai, um Mitternacht endete die Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises, in der auch die bisherige Maskenpflicht für Witten geregelt war.

Also raus aus den dicken Klamotten, runter mit der Maske und rein ins Eiscafé? Nicht ganz. Die Lockerungen kommen, ja, Stufe 1 ist für Witten seit Mittwoch, 2. Juni, in Kraft. Aber die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf den Spielplätzen gilt für Witten noch bis zu drei Wochen, bis zum 21. Juni: In der City werktags von 8 bis 20 Uhr, auf den Spielplätzen ganztägig. Das hat Bürgermeister Lars König entschieden, „denn schließlich lag auch im vergangenen Sommer die Inzidenz schon einmal unter 20, und deshalb ist es mir wichtig, diese erfreuliche Entwicklung erstmal zu verstetigen.“

Das Fortschreiten der Impfungen trägt natürlich ebenfalls zur Stabilisierung der Lage bei. Aber da die Wittener Schulen den Regelbetrieb wieder aufgenommen haben, und weil die frühsommerlichen Tage die Innenstadt merklich belebt haben, will König die gute Entwicklung nicht gefährden. Das Fortbestehen der Maskenpflicht ist aus Sicht des Bürgermeisters „ein sinnvoller Beitrag dazu, dass alle Wittner die Lockerungen auch dauerhaft genießen können.“
Welche Lockerungen in welcher Stufe gelten, ist unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw in Tabellenform nachzulesen.

Wo in Witten gilt die Maskenpflicht?

Auf allen städtischen Spielflächen gilt für Erwachsene und für Kinder, die schon eine Schule besuchen, ganztägig eine Maskenpflicht. Eine Alltagsmaske genügt. Zudem gelten die bekannten Abstandsregeln. In der Innenstadt müssen Passanten montags bis samstags von 8 Uhr bis 20 Uhr mindestens eine Alltagsmaske in diesem Bereich tragen:

Rathausplatz
Marktstraße (ab Uthmannstraße)
Johannisstraße 4 – 20
Kornmarkt
Bahnhofstraße 1 – 73
Berliner Platz
Berliner Straße
Vorplatz Stadtgalerie
Hauptstraße 8 bis Bahnhofstraße
Ruhrstraße 1 – 48

Wer essen oder rauchen möchte, muss dafür den maskenpflichtigen Bereich verlassen. Alle Informationen auch unter www.witten.de/maskenpflicht.

Autor:

Thomas Meißner aus Witten

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