Bußgeld für das Füttern von Tauben
Ordnungsamt verhängt für falsch verstandene Tierliebe hohes Bußgeld: Je 250 Euro mussten zwei Wittener berappen, die von Mitarbeitern des Ordnungsamtes beim Taubenfüttern erwischt wurden.
„Die beiden hatten schon über einen längeren Zeitraum nachts an mehreren Stellen in der Innenstadt große Mengen Futter verstreut“, erklärt Burkhard Overkamp vom Ordnungsamt. Darüber hinweg sehen könne das Ordnungsamt nicht, da die falsch verstandene Tierliebe eine Reihe von Problemen nach sich ziehe:
- Je mehr Nahrung die Tauben finden, desto stärker vermehren sie sich.
- Der bei natürlicher Ernährung harmlose Taubenkot kann durch falsche Ernährung übersäuert werden und Schäden an Gebäuden hervorrufen.
- Falsche Ernährung macht die Tauben krank und anfällig für allerlei Parasiten, die auch auf Haustiere und Menschen werden, wenn sie mit dem Kot in Berührung kommen.
- Zudem lockt das verstreute Futter Ratten an.
Dem Ordnungsamt liegen deswegen schon zahlreiche Beschwerden von Bürgern und Geschäftsleuten vor. Doch das scheine die sogenannten Tierfreunde nicht zu kümmern: „Unsere Mitarbeiter haben festgestellt, dass an den bekannten Stellen weiterhin Taubenfutter ausgelegt wird“, sagt Overkamp. Das Ordnungsamt werde allerdings konsequent dagegen vorgehen, denn die Bemühungen anderer für ein sauberes Stadtbild würden durch die unvernünftigen Aktionen solcher Menschen wieder zunichte gemacht.
Overkamp: „Es ist allgemein bekannt, dass das Füttern von verwilderten Brieftauben auf Beschluss des Rates seit vielen Jahren in Witten verboten ist. Wer dagegen verstößt, muss zahlen.“
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nicht nur nach der verfütterten Menge: „Besonders teuer wird es im Wiederholungsfall, weil das auf Vorsatz und fehlende Einsicht schließen lässt.“ Im Extremfall könne sogar ein Zwangsgeld von mehreren Tausend Euro verhängt werden.
Auskünfte zur Rechtslage erhält man unter Ruf 581-3222.
Autor:Annette Schröder aus Bochum |
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