„Auf unsere damalige Intervention hat Deutschland nicht reagiert.

Von KATRIN HUMMEL

Häufig sind Menschenrechtsverletzungen zugleich auch Grundrechtsverletzungen !
Leider werden nur wenige Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht auch angenommen, so dass von dieser Seite aus deutsche Gerichte nur selten in die Schranken des Grundgesetzes verwiesen werden.

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.
Der Petitionsausschuss vermutet aufgrund der Unterlagen, die ihm vorliegen, dass der deutsche Staat einigen Eltern einen gerechten Prozess verweigert hat. Andere Eltern hätten Dokumente, die für ihren Gerichtsprozess wichtig gewesen seien, nicht einsehen können. Mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seien wahrscheinlich. Ursache dafür seien Fehler der Jugendämter, die sich über Anweisungen von Familienrichtern hinweggesetzt hätten oder andere Fehler gemacht hätten, die von keiner übergeordneten Instanz bemerkt oder unterbunden worden seien.

Ziel der Gespräche sei es, den Petenten inhaltlich zu helfen. Außerdem solle Druck auf Deutschland ausgeübt werden. Es gebe Fälle, in denen Väter oder Mütter ihre Kinder fünf oder zehn Jahre lang nicht gesehen hätten, obwohl sie alles versucht hätten, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Dies ist nicht der erste Vorstoß des EU-Parlaments. Vor vier Jahren ist schon einmal eine Delegation nach Deutschland gereist, um die Willkür der deutschen Behörden und die daraus resultierende Machtlosigkeit mancher Eltern anzuprangern. „Auf unsere damalige Intervention hat Deutschland nicht reagiert. Wir finden das nicht normal“, sagt Boulland.

Autor:

Markus Link aus Witten

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