Corona im EN-Kreis
70-jähriger Wittener verstorben

Foto: Sikora/Pixabay

Der Ennepe-Ruhr-Kreis muss einen weiteren Corona-Todesfall vermelden. Am späten Montagabend ist ein 70-jähriger Wittener im evangelischen Krankenhaus in Witten verstorben. Damit steigt die Zahl der Opfer auf sieben.

Bürgermeisterin Sonja Leidemann zum zweiten Corona-Toten in Witten: „Tief betroffen habe ich vom zweiten Corona-Todesopfer in Witten erfahren. Meine Gedanken sind bei den Verwandten und Freunden des 70-jährigen Witteners. Ihnen spreche ich mein Beileid aus und wünsche ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit. Dieser Todesfall zeigt uns erneut, dass das Virus – trotz zuletzt insgesamt ermutigender Signale – noch immer gefährlich ist. Lassen Sie uns deshalb weiterhin mit besonderer Vorsicht und Rücksicht miteinander umgehen! Nur so können wir die Zahl weiterer Opfer so gering wie möglich halten.“

Aktuelle Zahlen: 330 Fälle

Die weiteren aktuellen Zahlen lauten: 330 bestätigte Corona-Fälle, von diesen gelten 203 als genesen. Innerhalb eines Tages ist die Zahl der Bürger, bei denen das Virus nachgewiesen werden konnte, damit um vier gestiegen.
Stationär behandelt werden in Krankenhäusern im Kreis derzeit zehn Corona-Patienten. Vier von ihnen werden intensivmedizinisch betreut, drei von diesen werden beatmet.
Die aktuell 120 Erkrankten wohnen in Breckerfeld (4), Ennepetal (6), Gevelsberg (10), Hattingen (16), Herdecke (12), Schwelm (17), Sprockhövel (9), Wetter (7) und Witten (39).
Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (2), Ennepetal (8), Gevelsberg (23), Hattingen (34), Herdecke (19), Schwelm (24), Sprockhövel (21), Wetter (20) und Witten (52). Sieben Menschen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis sind am Coronavirus verstorben.
Als begründete Verdachtsfälle gelten momentan 174 Bürger. Sie verteilen sich auf Breckerfeld (6), Ennepetal (13), Gevelsberg (11), Hattingen (31), Herdecke (19), Schwelm (12), Sprockhövel (27), Wetter (12) und Witten (43).
Für die bestätigten Fälle sowie für die begründeten Verdachtsfälle ist häusliche Quarantäne angeordnet. Insgesamt gilt diese Vorgabe für 364 Personen im Kreis.
Bürger, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und in den Ennepe-Ruhr-Kreis zurückkehren, müssen nach der seit Ende letzter Woche geltenden "CoronaEinreiseVerordnung" für 14 Tage in Quarantäne gehen. Außerdem müssen sie sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Möglich ist dies über Anrufe beim Bürgertelefon (Ruf 02333/4031449, täglich 8 bis 18 Uhr) oder unter Ruf  02336/93 4008 im Schwelmer Kreishaus (täglich 6 bis 22 Uhr) anrufen.
Um das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der 72-Stunden-Regel. Grundvoraussetzung dafür: Es liegen keine Symptome vor, die auf eine Corona Erkrankung hindeuten.
Nicht betroffen sind dann Grenzpendler, die bedingt durch ihren Beruf oder für ihre Ausbildung für einen Zeitraum von bis zu fünf Tage ein- und ausreisen, Beschäftigte, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind sowie Menschen, deren Tätigkeiten der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der Aufgaben des Staates dienen.


Triftiger Reisegrund begründet Ausnahme

Auch für Personen, die einen triftigen Reisegrund haben, gelten Ausnahmebestimmungen. Darunter fallen vor allem soziale Gründe wie ein geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen und Ähnliches.
Diese Ausnahmen gelten, ohne dass es einer von einer Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung bedarf. Weitere Ausnahmen und Befreiungen können im Einzelfall zugelassen werden.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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