Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige verfassungsgemäß
Wieder einmal eine Meldung wo ich mir nur an den Kopf fassen muß.
Sind unsere Bundesrichter schon so verstrahlt oder ?
Jugendschutz hin oder her aber dies...
[...Das Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der Schutz von Minderjährigen vor möglicherweise krebserregender UV-Strahlung sei ein ausreichender Grund für das Verbot. Die Richter wiesen damit die gemeinsame Verfassungsbeschwerde einer 17-Jährigen und ihrer Eltern sowie eines Sonnenstudio-Betreibers zurück. Seit 2009 ist die Nutzung öffentlicher Sonnenstudios für Minderjährige verboten (Az. 1 BvR 2007/10)...]
Hier sollen Teenager bzw. fast Erwachsene nicht mehr die Sonnenbänke besuchen dürfen aber auf der anderen Seite zum Beispiel dürfen seit ein paar Jahren 14 jährige an Gewinnspielen im TV teilnehmen sowie manch andere Sachen sind "erlaubt".
Viele Teenager sind heute schon sehr früh sehr Reif aber diese Gesetze was diese dürfen oder nicht sind doch wohl nicht Zeitgemäß teils auch Absurd und in vielen Fällen drängt sich mir die Frage auf, wer wird da wieder bezahlt?
Autor:Jörg Manthey aus Witten |
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