Kirchenwahl 2012 zum Beispiel in der Trinitatis Kirchengemeinde
Am 05. Februar 2012 fand u. a. in der Evangelischen Trinitatis Kirchengemeinde in Witten - Standort Steinhügel 38 - die Wahl eines neuen Presbyteriums statt. Es verwundert doch sehr, wie leicht man in dieses Ehrenamt hineinrutscht und dann hängenbleiben kann. Dies ist dann der Fall, wenn man gute Freunde und Bekannte in seiner Wählerinnen- und Wählerschaft hat, die sich an neue Gesichter, die in der Gemeinde unter Umständen etwas verändern und bewegen könnten, nicht herantrauen oder wenn man als Quotenfrau - eine andere Quote gibt es in diesem Feld wohl nicht - kandidiert. So bleibt alles wie es war, auch wenn es nicht der Kirchenordnung entspricht, wo in Artikel 36 Absatz 1 festgehalten ist:
"Das Amt einer Presbyterin oder eines Presbyters kann nur solchen Gemeindegliedern übertragen werden, die durch Besuch des Gottesdienstes und durch Teilnahme am Abendmahl sowie durch gewissenhafte Erfüllung der übrigen Pflichten eines evangelischen Gemeindegliedes sich als treue Glieder der Gemeinde bewährt haben, einen guten Ruf besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind."
Die - sicher demokratisch korrekt - gewählten neuen Presbyterinnen und Presbyter fallen durch die, in der Kirchenordnung zuerst geforderten, Gottsdienstbesuche negativ auf. Man sieht sie in den Gotesdiensten selten bis überhaupt nicht. Eine alte Presbyterin hat daraus wohl ihre Konsequenzen gezogen und heuer nicht mehr kandidiert. Stattdessen werden reformwillige Kandidaten von der Wählerinnen- und Wählerschaft mit Nichtachtung gestraft.
Man darf sehr gespannt sein, wie sich das Ganze entwickelt
Autor:Dr. Carsten Rensinghoff aus Witten |
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