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Was tun bei Funden von alter Weltkriegsmunition?

Eine solche Stabbrandbombe stellt auch nach 80 Jahren noch eine Gefahr dar. | Foto: Feuerwehr
  • Eine solche Stabbrandbombe stellt auch nach 80 Jahren noch eine Gefahr dar.
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  • hochgeladen von Thomas Meißner

Fast 80 Jahre ist der letzte Weltkrieg nun her, doch auch heute gehen noch große Gefahren vonFliegerbomben, Granaten und Munition aus, die sich immer bei Erdarbeiten finden.

Fast die Hälfte aller Luftangriffe im zweiten Weltkrieg haben sich auf Nordrhein-Westfalen konzentriert, ein Großteil davon auf das Ruhrgebiet. Bei Bauanträgen wird gegeben falls vor der Genehmigung ein Verfahren eingeleitet, das der Sicherheit der Bürger dient. Zunächst wird geprüft, ob der Verdacht auf einen möglichen Kampfmittelfund vorliegt.

Die Luftbildauswertung spielt bei dabei eine große Rolle. Die Alliierten hatten im Zweiten Weltkrieg zur Vorbereitung und Überprüfung der Luftangriffe Aufklärungsfotos der betroffenen Regionen aufgenommen. Auf diese Aufnahmen ist zu erkennen, wo Fliegerbomben abgeworfen wurden. Etwa 330.000 dieser Bilder, die nach dem Zweiten Weltkrieg in britischen und amerikanischen Archiven aufbewahrt wurden, stehen heute der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung.

Besteht nach der Luftbildauswertung der Verdacht, dass das überprüfte Gebiet betroffen ist, so wird ein Auftrag an eine Räumfirma gegeben, die unter Aufsicht des Kampfmittelbeseitungsdienstes der Bezirksregierung mit Bohrungen vor Ort weiter prüft, ob eine reale Gefahr vorliegt. Erst danach wird gegebenenfalls der Sprengkörper mit einem Bagger freigelegt und entschärft.

Oftmals handelt es sich aber auch um Zufallsfunde, die bei Bagger- oder Grabearbeiten auftauchen, immer wieder finden sogar Spaziergänger Bombenteile, Handgranaten oder Munition.

Dann ist es wichtig, dass der Finder sich umsichtig verhält um nicht in Gefahr zu geraten.

  • Die gefundenen Gegenstände nicht berühren!
  • Abstand halten 
  • Ggf. die Fundstelle markieren 
  • Erschütterungen vermeiden 
  • Sollten Sie den Gegenstand versehentlich aufgehoben haben, legen Sie ihn vorsichtig wieder ab 
  • Feuerwehr oder Polizei informieren, die Einsatzkräfte kommen dann zu Ihnen.

Für die Meldung fallen selbstverständlich keine Kosten an. Kostenpflichtig wird es unter Umständen nur, wenn auf Ihrem Grundstück ein Kampfmittelfund auftritt. Die vorbereitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel das Entfernen von Bäumen, Büschen, Gehölz oder auch Baggerarbeiten werden unter Umständen dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Das jedoch nur, wenn tatsächlich Kampfmittel gefunden werden.

Sollte es sich nach dem Ausgraben des verdächtigen Fundes doch nur um ein Stück Metall, eine alte Badewanne oder ein Wasserrohr handeln, werden die Kosten von der örtlichen Ordnungsbehörde getragen. Das Entschärfen und Abtransportieren von Bomben, Granaten oder Munition ist dagegen kostenfrei für den Bürger. Manche Gebäudeversicherungen übernehmen die Kosten, wenn keine "Kriegsausschlußklausel" im Vertrag steht.

»Kampfmittel werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen«, erläutert das nordrhein-westfälische Innenministerium in seinem Internetauftritt. Dieses Erbe des Weltkrieges zu beseitigen wird noch viel Jahre in Anspruch nehmen.

Autor:

Thomas Meißner aus Witten

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