Jobcenter vor Gericht - existenzsichernde Sozialleistungen gibt es nur auf dem Klageweg
Seit nunmehr fast sieben Jahren hat P. einen Rechtsanspruch gegen das Jobcenter Märkischer Kreis auf zusätzliche Kosten der Unterkunft in Höhe von 580,80 € (12 x 48,40 €), die er aus seinen existenzsichernden Leistungen im Jahr 2010 vorgeleistet hat. Angeblich sei seine Wohnung in Iserlohn zu teuer für das Jobcenter. So hieß es damals. Eine Gesetzesänderung in den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) NRW zum 01.01.2010 begünstigte Sozialleistungsbezieher dahingehend, dass fortan Wohnungen bis 50...