Nicht alle Vornamen sind zulässig
Stolz melden die Eltern ihr Kind im Standesamt an. Bei den meisten ist das kein Problem. Doch es kommt immer wieder vor, dass der Standesbeamte den Eintrag des Namens verweigert. Dieses kann er, wenn er das Wohl des Kindes gefährdet sieht. Da es in Deutschland keine Register für zulässige Namen gibt, ist es Pflicht des Standesbeamten auf die Zulässigkeit zu achten. Da sich ein Säugling nicht wehren kann, schreitet der Beamte ein. In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass...