Vom Jobcenter Märkischer Kreis in drei Fällen „betrogen“
„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schulte-Bräucker, die Entscheidung vom 08.08.2013 wird aufgehoben. Dem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen. Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden.“ Im Auftrag, Jobcenter Märkischer Kreis, 19.01.2015 Hinter dieser unscheinbaren Formulierung steht ein weiteres Beispiel einer rechtswidrigen 100%-Sanktion, die nur durch kompetente anwaltliche Hilfe vor...