Sozialgericht Dortmund will nicht entscheiden – seit Jahren keine Rechtssicherheit bei den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis
Es gibt keine Rechtssicherheit bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis, weil das Sozialgericht Dortmund sich seit 2013 weigert, über die vielen anhängigen KDU-Verfahren zu entscheiden. Und jeder Monat kostet Hunderte Betroffener existenzsichernde Leistungen. Am 01.01.2010 wurde der Anspruch Alleinstehender Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen von bisher 45 m² auf 50 m² Wohnfläche gesetzlich geregelt. Die Erhöhung um 5 m² entsprach in etwa einer...