Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung
Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden!
Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Dipl. Ing. Martina Zbick, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber...