Nach Gerichtsentscheidung
Ministerium reagiert prompt - jetzt für fast alle Geschäfte gleiche Beschränkungen
Update: Das Land NRW hat umgehend auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts reagiert und die Corona-Schutzverordnung geändert. Die Folge: Geschäfte, die bislang "besser gestellt" waren, müssen nun auch Termine vereinbaren und dürfen nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter ins Ladenlokal lassen. Das OVG hatte auf Eilantrag eines Media Marktes die in der Coronaschutzverordnung aufgeführten Beschränkungen für den Einzelhandel aufgehoben, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgesetz nicht vereinbar...