Weitergehende Schutzmassnahmen möglich
Coronaschutz bei Veranstaltung in Dinslaken
Die Verwaltung des Kreises Wesel stellte in Bezug auf eine Veranstaltung im Burgtheater klar: „Für die Veranstaltung im Dinslakener Burgtheater lag dem Gesundheitsamt ein nach diesen Vorschriften genehmigungsfähiges Hygienekonzept vor. Die Landesvorschriften sind für das Kreisgesundheitsamt insoweit bindend.“ Die Kreisverwaltung hat in ihrer Klarstellung nicht berücksichtigt, dass nach §16 Coronaschutzverordnung NRW „… die zuständigen Behörden befugt (sind), im Einzelfall auch über die...