Politik
Rodungen im April an der Brandheide: Leserin hinterfragt Zeitraum
Verwundert zeigt sich Stadtanzeiger-Leserin Andrea Vierhaus über die Ankündigung von EUV-Vize Thorsten Werth-von Kampen, dass im April Rodungsarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Brandheide erledigt werden sollen. Sie verweist auf §39 Bundesnaturschutzgesetz, und fragt, warum solche durch Bauprojekte klar planbare Rodungsmaßnahmen außerhalb des erlaubten Zeitraumes vom 1. Oktober bis 28. Februar zulässig seien. „Wir hatten die Genehmigung, im Februar die gesamte Fläche zu roden“,...