Stadt Gladbeck hat bereits Berufung eingelegt: Verwaltungsgerichts-Urteil bedeutet Etappensieg für A 52-Gegner
Gladbeck. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sein Urteil gesprochen: Die im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am 26. November 2015 gefassten Beschlüsse sind ungültig. Im Mittelpunkt des Interesses stand in besagter Sitzung zweifelsohne der Beschluss zur Begrüßung der Fortführung der Planungen für den Ausbau der B 224 zur A 52 und die Beauftragung von Bürgermeister Roland zur Unterschrift unter den Vereinbarungsentwurf von Bund, Land und Stadt, LINKE hat geklagt Damit gaben die...