Mehr Schutz für Mieter
Das Amt für Wohnungswesen informiert darüber, dass die Landesregierung eine Kündigungssperrfristverordnung veröffentlicht hat. Mit der seit dem 10. Februar wirksamen Verordnung wurde die Kündigungssperrfrist in Dortmund auf einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert. Das bedeutet: Nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützt das BGB die dort wohnenden Mietparteien für einen Zeitraum von drei Jahren vor Eigenbedarfskündigungen durch den Erwerber der Eigentumswohnungen.