TRD mobil im TRD Pressedienst
Im Karneval maskiert mit dem Auto unterwegs
(TRD/MID) „Kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt ein Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. Masken sind schon deswegen verboten, weil der Fahrer klar erkennbar bleiben muss – etwa auf dem Blitzer-Foto, sonst würde er ja auch kein Protokoll bekommen. Wer mit dickem Schaumstoffbauch, riesiger Spaßbrille oder grobem Schuhwerk zugange ist, muss mit Konsequenzen...