KKV kritisiert EU-Kommissar Andor: Erziehungsrecht der Eltern wird ausgehöhlt
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Mit dieser Aussage garantiert das Grundgesetz in Artikel sechs den Eltern den Vorrang als Erziehungsträger gegenüber dem Staat. Im Klartext heißt das: Der Staat darf dieses Grundrecht nicht dadurch unterlaufen, indem er durch gezielte Fördermaßnahmen dazu beiträgt, dass de facto nur noch die Erziehung von Dritten gefördert wird. „Wie man aufgrund dieser Rechtslage die...