Regeln für Notbetreuung in Schulen und Kitas gelockert: Angebot auch in Ferien und an Wochenende
1.260 Dortmunder Kinder in Notbetreuung
Laut NRW-Schulministerium ist der Nachweis, dass beide Elternteile eines Kindes in kritischer Infrastruktur arbeiten, nicht mehr erforderlich, es reiche, wenn ein Elternteil den Nachweis des Arbeitgebers erbringe, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit) und eine andere Kinderbetreuung nicht möglich ist. Auch wer die Notbetreuung bislang anders geregelt hat, kann sie noch später für sein Kind in Anspruch...