Im Pritschenwagen kann man nicht wohnen
Pressemitteilung vom 20.05.2016: „Pritschenwagen keine geeignete Unterkunft“ „Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende, sog. „Hartz IV“), der in der Fahrerkabine eines offenen Pritschenwagens nächtigt, dafür keine Kosten der Unterkunft geltend machen kann.“ Urteil vom 10.05.2016, Az.: L 9 AS 5116/15 Laut Pressemitteilung war der 60jährige...