Duisburg - Unterstützung für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen
jobcenter zahlt Corona-Zuschlag von 150 Euro im Mai aus
Gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig Der Corona-Zuschlag soll Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern...