Ordnungsamt schränkt Silvester-Feuerwerk ein
Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden über das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern sieht sich das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck veranlasst, auf folgendes hinzuweisen: Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Gladbeck darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) und höher nur am Silvester- und...