BETREUUNGSGELD - AUCH FÜR HARTZ-IV-EMPFÄNGER?
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2009 wurde beschlossen, ab 2013 den Eltern die Wahlmöglichkeit anstelle der Nutzung einer Kita für ihre Kinder bis zu 150 € Betreuungsgeld pro Kind zu erstatten, damit die Kinder zu Hause betreut werden (§ 16 Abs. 4 SGB VII). Hintergrund sind die noch zahlreich fehlenden Kitas mit den damit verbundenen hohen Investitionen. Außerdem fehlen bundesweit bis zu 60.000 Erzieherinnen und Erzieher. Es ist nun - 3 Jahre nach der Vereinbarung - ein Streit um...